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Dethlef am 21:51 Uhr 19.2.2012 :
huhu, eben erst deine mail gelesen. sorry! fahre

Artjom am 19:49 Uhr 19.1.2012 :
Ich möchte mich für die wertvollen Tipps in di

Barys am 15:30 Uhr 19.1.2012 :
Erstaunliche Arbeit! Bleibt euren Prinzipien e

Sieglinde am 17:35 Uhr 16.12.2011 :
Beim nächsten Internet-Award, egal von wem ausgel

Soeren am 14:16 Uhr 21.6.2011 :
Ich verfolge Deine Blog echt gerne, vielen Dank f

16.11.2011, von gergana

unabhängiger KFZ-Versicherung Vergleich

Jedes Jahr auf´s neue buhlen die KFZ-Versicherer um neue Kunden, bieten neue Tarife und versuchen sich bei den Versicherungsprämien gegenseitig zu unterbieten. Um den Überblick zu behalten und den günstigsten Anbieter zu finden empfiehlt sich ein Kfz Versicherungsvergleich.

Hierbei ist es wichtig, die richtige KFZ-Versicherung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.

Damit ein unabhängiger Vergleich von Kfz Versicherungen möglich ist, sollten Sie wissen, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt. Vom Gesetzgeber wird die KFZ-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, ohne diese wird Ihr Fahrzeug nicht zugelassen. Empfohlen wird dabei die gesetzliche Mindestdeckung, diese beläuft sich auf 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1. Winter

000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Viele KFZ-Versicherer haben diese Summen pauschal auf 50 bis 100 Millionen Euro erhöht, wobei je nach Versicherungsunternehmen die Summen je geschädigter Person auf 8 bis 15 Millionen Euro beschränkt sind. De Teilkasko-Versicherung kommt in erster Linie für unverschuldete Schäden am eigenen Auto auf. Hierzu zählen beispielsweise Wildunfälle und Wildschäden, Hagelschäden, Schäden durch Einbruchdiebstahl. Von größerer Wichtigkeit ist den meisten KFZ-Besitzern aber die Absicherung von Glasschäden. So ist für Teilkaso-Versicherte die Reparatur eines Steinschlages in der Windschutzscheibe meistens kostenlos, bei einem erforderlichen Austausch der Scheibe fällt die in der Teilkaso-Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung an, die meistens bei 150 oder 300 Euro liegt. Schäden am eigenen Auto durch selbst verursachte Unfälle werden durch die Vollkasko-Versicherung getragen. Sollten Sie also einen Unfall verursachen wird der Schaden am gegnerischen Fahrzeug durch Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung getragen, der Schaden an Ihrem eigenen KFZ durch Ihre Vollkasko-Versicherung. Nehmen Sie diese in Anspruch, steigt Ihre Versicherungsprämie, da die Vollkasko-Versicherung gleich der Haftpflichtversicherung Rabattstufen unterliegt. Die Teilkasko-Versicherung hingegen bietet keine Rabattierung an, die Prämie hierfür beträgt immer 100%. Die Vollkasko-Versicherung kann sowohl ohne Selbstbeteiligung, als auch mit, je nach Versicherer variierenden, Selbstbeteiligungen vereinbart werden. In der Regel sind diese 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro. Oftmals bieten KFZ-Versicherungen auch eine Werkstattbindung an. Hierbei benennt Ihre Versicherung Ihnen im Schadensfall eine Werkstatt, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen müssen. Im Gegenzug erhalten Sie auf die Versicherungsprämie einen Nachlass, was die Werkstattbindung lukrativ machen kann. Allerdings kann es auch passieren, dass die Vertragswerksatt sehr weit von Ihrem Wohnort entfernt ist und Sie gegebenenfalls nur per Telefon kommunizieren können. Fragen Sie am Besten vorher beim Versicherer nach, wo die für Sie zuständige Vertragswerkstatt ist, damit Sie im Schadensfall keine böse Überraschung erleben.

 

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Die neuesten Beiträge:

Artjom schrieb am 19:49 Uhr 19.1.2012
Ich möchte mich für die wertvollen Tipps in diesem Blog bedanken. Beste Grüße

Barys schrieb am 15:30 Uhr 19.1.2012
Erstaunliche Arbeit! Bleibt euren Prinzipien einfach treu, dann komme ich sicher wieder!

Sieglinde schrieb am 17:35 Uhr 16.12.2011
Beim nächsten Internet-Award, egal von wem ausgelobt, schlage ich euch vor.

 

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