Totalschaden

Des deutschen liebstes Kind ist sein Auto, so waren im letzten Jahr über 41.321.171 Pkw in Deutschland zugelassen. Um so trauriger ist die Zahl der Verkehrsunfälle die es beispielsweise allein im Jahr 2008 gab. Es wurden 2.293.663 Unfälle gezählt, gut 2/3 davon wurden mit Autos verursacht und etwa 1/3 davon endeten mit einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden. Von einem technischen Totalschaden spricht man, wenn das Auto so zerstört ist, dass eine Reparatur völlig unmöglich ist oder aber dann, wenn die Reparatur einen absolut unverhältnismäßigen Aufwand verlangen würde. Bei einem technischen Totalschaden bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung lediglich den Zeitwert abzüglich des Restwertes. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Autos vor dem Unfall übersteigen. Nur wenn die Kosten nicht über 130 Prozent des Zeitwertes liegen, werden sie auch von der Haftpflicht erstattet. Auch wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert zuzüglich des Restwertes, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Nur wenn der Unfallwagen gerade frisch aus dem Laden gekommen oder die Zulassung nicht länger als sechs Monate her ist und der Wagen weniger als 1000 Kilometer gefahren wurde, zahlt die Vollkasko den Neuwert des Autos, sofern die Leistung vertraglich vereinbart wurde.

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