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Kommentar
Dethlef am 21:51 Uhr 19.2.2012 :
huhu, eben erst deine mail gelesen. sorry! fahre
Artjom am 19:49 Uhr 19.1.2012 :
Ich möchte mich für die wertvollen Tipps in di
Barys am 15:30 Uhr 19.1.2012 :
Erstaunliche Arbeit! Bleibt euren Prinzipien e
Sieglinde am 17:35 Uhr 16.12.2011 :
Beim nächsten Internet-Award, egal von wem ausgel
Soeren am 14:16 Uhr 21.6.2011 :
Ich verfolge Deine Blog echt gerne, vielen Dank f
Sonderkündigungsrecht
Üblicherweise haben Versicherungsverträge festgelegte Laufzeiten. Verbrauchern und Verbraucherinnen ist es dann nur zu speziellen Zeitpunkten oder zumindest mit einer längeren Kündigungsfrist möglich, die Versicherungsverträge zu kündigen und beispielsweise aus Kostengründen zu einer anderen Versicherung zu wechseln. Insbesondere bei der Autoversicherung oder auch bei der Rechtsschutzversicherung können die Beitragsunterschiede der Versicherungsgesellschaften enorm sein. Einige Hundert Euro im Jahr kann der ein oder andere Haushalt in Deutschland sicher einsparen und seine eigene Liquidität durch weniger Belastungen erhöhen.
Das Sonderkündigungsrecht für Versicherungen kennen nur wenige Verbraucher und Verbraucherinnen. Dabei kann es eine wesentliche Rolle spielen. Das Sonderkündigungsrecht greift immer dann, wenn die Versicherungsgesellschaft beispielsweise während der Laufzeit des Versicherungsvertrags die Beiträge erhöht oder auch die Konditionen ändert. Dies kann verschiedene Gründe seitens der Versicherungen haben, kommt selten, aber doch immer wieder, vor. Versicherte können dann auch während der Laufzeit des Vertrags aussteigen und zu einer anderen Versicherung wechseln. Die Kündigung aufgrund von Beitragserhöhungen oder Konditionsänderungen muss jedoch möglichst zeitnah nach der Änderung eingereicht werden, da andernfalls der Sonderrecht zur Kündigung entfällt.
Tags:Versicherung, Laufzeit, Versicherungsvertrag, Deutschland,
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